INSOFA

Insofern erfahrene Fachkraft: Seit Februar 2024 ist Harald Kästner “INSOFA” bei Wildfang

 
 

“INSOFA” - Dies ist die eine besondere Berufsbezeichnung für diejenigen Fachkräfte, die bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung zu Rate gezogen werden müssen.

Der etwas umständliche Titel “insoweit erfahrene Fachkraft” leitet sich aus §8a und §8b SGB VIII ab: Hier geht es um die beratende Person, die das Gefährdungsrisiko bei einer mutmaßlichen Kindeswohlgefährdung abschätzen muss.

Diese muss laut SGB VIII § 8a Absatz 4 Nummer 2 im „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ durch Träger der Jugendhilfe bei der Gefährdungseinschätzung für ein Kind beratend hinzugezogen werden.

Die insoweit erfahrene Fachkraft zeichnet sich durch eine Zusatzausbildung aus. Weitere Bezeichnungen sind Kinderschutzfachkraft, IeF, Isef, InsoFa oder Isofak

In der Wildfang-Familie absolvierte Harald Kästner diese Ausbildung als Erster. Er ist erreichbar unter: splg.aken@haus-wildfang.de

Warum braucht man eine INSOFA?

Kinderschutz und Gefährdungseinschätzung

Die INSOFA unterstützt Fachkräfte in der Jugendhilfe (z. B. Sozialarbeiter:innen, Erzieher:innen, Lehrer:innen) dabei, eine fundierte Einschätzung darüber zu treffen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Sie bringt eine objektive, unabhängige und fachlich fundierte Perspektive in den Prozess ein.

 

Beratung und Unterstützung

von Fachkräften

Sie hilft Fachkräften, Anzeichen von Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch richtig zu deuten. Sie berät bei Unsicherheiten, ob und wann das Jugendamt informiert werden sollte. Sie unterstützt bei der Planung geeigneter Schutzmaßnahmen für das betroffene Kind.

Rechtliche und fachliche Absicherung

Die Einbindung einer INSOFA stellt sicher, dass die Jugendhilfeeinrichtungen ihrer Schutzpflicht nach § 8a SGB VIII nachkommen und rechtssicher handeln.

Ihre Expertise dient der Qualitätssicherung und trägt dazu bei, Fehleinschätzungen oder unnötige Eingriffe zu vermeiden.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit

Die INSOFA kann Kontakte zu anderen Fachstellen wie Kinderärzt:innen, Psycholog:innen oder Polizei herstellen. Sie fördert eine koordinierte Vorgehensweise im Kinderschutzfall.

 

Qualifikation einer INSOFA

Eine insoweit erfahrene Fachkraft benötigt:

  • Eine abgeschlossene pädagogische oder sozialpädagogische Ausbildung (z. B. Sozialarbeiter:in, Sozialpädagoge:in, Psychologe:in).

  • Zusätzliche Fortbildungen im Bereich Kinderschutz und Gefährdungseinschätzung.

  • Mehrjährige Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe.

Arbeitsweise einer Insoweit Erfahrenen Fachkraft (INSOFA)

Die Insoweit erfahrene Fachkraft (INSOFA) arbeitet beratend und unterstützend im Kinderschutzprozess, insbesondere bei der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII. Sie wird hinzugezogen, wenn Fachkräfte aus der Jugendhilfe, Kitas, Schulen oder anderen Institutionen unsicher sind hinsichtlich der Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen.

Grundsätze der Arbeit einer INSOFA

  • Fachliche Neutralität: Sie trifft keine Entscheidungen, sondern berät die Fachkräfte auf Grundlage ihrer Fachkompetenz.

  • Multiprofessionelle Perspektive: Sie bringt zusätzliche Sichtweisen ein, um eine differenzierte Einschätzung zu ermöglichen.

  • Partizipation: Sie unterstützt, wenn möglich, dabei, Eltern und Kinder in den Beratungsprozess einzubeziehen.

  • Ressourcen- und Schutzfokus: Sie sucht nicht nur nach Risiken, sondern auch nach Schutzfaktoren im Familiensystem und im Lebensumfeld des Kindes.

Ablauf der Arbeit einer INSOFA

1. Erstkontakt und Situationsanalyse

Eine Fachkraft (z. B. Sozialarbeiter:in, Erzieher:in, Lehrer:in) kontaktiert die INSOFA bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Die INSOFA klärt zunächst:

  • Welche Anhaltspunkte liegen vor? (z. B. Vernachlässigung, Gewalt, Missbrauch)

  • Wie akut ist die Situation?

  • Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen?

2. Gefährdungseinschätzung

Die INSOFA unterstützt die Fachkräfte vor Ort, die Gefährdung systematisch zu bewerten. Dabei werden folgende Fragen geprüft:

  • Gibt es objektive Hinweise auf eine Gefährdung?

  • Gibt es subjektive Eindrücke der Fachkräfte vor Ort?

  • Sind Schutzfaktoren vorhanden (z. B. stabile Bezugspersonen, positive Ressourcen der Familie und im Lebensumfeld des Kindes)?

  • Ist eine sofortige Intervention notwendig?

Die Gefährdungseinschätzung erfolgt in Anlehnung an standardisierte Verfahren.

3. Beratung der Fachkräfte

Die INSOFA bespricht mit den Fachkräften vor Ort mögliche Handlungsschritte und ein Handlungsplan wird erarbeitet, z. B.:

  • Elterngespräche führen: Können die Eltern einbezogen werden, um die Situation zu verbessern?

  • Schutzmaßnahmen planen: Welche Hilfen (z. B. Familienhilfe, Jugendamt) sind erforderlich?

  • Gegebenenfalls Meldung an das Jugendamt: Ist eine Gefährdung wirklich so gravierend, dass eine Meldung ans Jugendamt erfolgen muss?

  • Intervention(en) einleiten: Muss das Kind ggf. sofort geschützt werden (z. B. Inobhutnahme durch das Jugendamt)?


4. Dokumentation und Qualitätssicherung

Alle Beratungsergebnisse werden schriftlich festgehalten, um eine rechtssichere Dokumentation zu gewährleisten. Das sorgt dafür, dass der Schutzprozess nachvollziehbar und überprüfbar bleibt.


5. Begleitung und Nachsorge

Falls erforderlich, kann die INSOFA längerfristig beratend tätig sein, z. B. bei:

  • Fortlaufender Beobachtung der Kindesentwicklung

  • Weitervermittlung an Fachstellen (z. B. Therapeut:innen, Familienhilfe)

  • Begleitung von Krisengesprächen mit Eltern und Institutionen

Die INSOFA arbeitet interdisziplinär mit verschiedenen Akteuren zusammen:

  • Jugendamt: Beratung bei Gefährdungseinschätzungen und Schutzmaßnahmen.

  • Kitas, Schulen: Unterstützung bei der Beobachtung und Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen.

  • Gerichte, Polizei: Falls es zu strafrechtlich relevanten Vorfällen kommt, kann sie beratend tätig sein.

  • Medizinische Fachkräfte: Zusammenarbeit mit Kinderärzten oder Psycholog:innen zur medizinischen Abklärung von Vernachlässigung oder Misshandlung.

Fazit

Die INSOFA ist eine unverzichtbare Fachkraft im Bereich Kinderschutz. Sie unterstützt die Fachkräfte vor Ort dabei, Kindeswohlgefährdungen fundiert einzuschätzen, richtige Entscheidungen zu treffen und rechtssicher zu handeln. Ihre Arbeit trägt maßgeblich dazu bei, Kinder und Jugendliche frühzeitig zu schützen und langfristige Hilfen zu organisieren.

Alle Wildfang-Kollegen können Harald Kästner zu Rate ziehen: splg.aken@haus-wildfang.de